Schon seit der Antike gibt es Wandmalereien, man ritzte Worte und Symbole in die Wände. Es war eine Möglichkeit Dinge für die Ewigkeit festzuhalten. Seitdem ist allerdings viel passiert. Nicht nur die Bezeichnung, sondern auch die Technik, die Motive, und die Motivation dahinter haben sich stark verändert. Das „moderne Graffiti“ findet seinen Ursprung in der USA. In den 60er Jahren begannen die US-Amerikaner mit den ersten „Tags“, also deren Künstlernamen oder politische Botschaften in Form von bunten Schriftzügen. Mit der Zeit entwickelten sich diese Werke zu den großen, bunten Abbildungen, die wir heute von Autobahnbrücken, Zügen, U-bahnstationen, etc. kennen. Das alles wäre kein Problem, wenn es nicht Leute geben würde, denen es nicht um Kunst oder eine Botschaft geht, sondern viel mehr um Aufmerksamkeit und Unruhe. Schmierereien wie Hakenkreuze auf Hauswänden oder öffentlichen Gebäuden sorgen dafür, das Graffiti seit einigen Jahren verboten ist und schwer bestraft wird. Ein Polizist der deutschen Bundespolizei erklärte mir, dass auf jede illegale Wandmalerei eine Anzeige gegen Unbekannt folgt, wenn die Polizei darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Egal welche Größe und welches Motiv. Sollten die Sprayer gefasst werden, erwartet sie eine Strafe. Das gelingt aber nur selten und auf frischer Tat, da die Täter meist nachts unterwegs und sehr schnell sind. Die Strafen gehen von Geldstrafen ab 125€ pro m2 bis zu Haftstrafen bei Wiederholungstätern. Das heißt also, dass ein Graffiti-Sprayer, der mit künstlerischen Mitteln eine Message auf Wände sprayt, gleich bestraft wird, wie ein Unruhestifter, der willkürlich Beleidigungen an Hauswände sprayt. Ein Graffiti-Sprayer, der aus verständlichen Gründen anonym bleiben möchte ist davon überzeugt, dass es weniger illegale Schmiererei geben würde, wenn es legale öffentliche Möglichkeiten gäbe sich auszutoben und trotzdem Aufmerksamkeit zu erregen. Er selbst versteht, warum Graffiti an öffentlichen Gebäuden illegal ist, bei Autobahnen oder Brücken sieht er es allerdings anders: „Die sind ja sowieso grau. Ich fahre lieber eine Autobahn entlang, wo rechts alles voll Graffitis ist als da blöde Betonwände zu sehen.“
Denn in einer Sache sind sich Polizist und Sprayer einig; Graffiti-Sprayer mit guten Absichten sind Künstler, keine Straftäter und sollten eine Möglichkeit bekommen diese Kunst auch als ihre zu präsentieren.
Beitrag durch Lina, 5.A