Rechtsstreit um Polizeikosten

Rechtsstreit um Polizeikosten

Bremen — Vor nicht alt zur langer Zeit klagte das Bundesland Bremen mit Erfolg gegen die Deutsche Fußball Liga (DFL). Bremen forderte eine Beteiligung der DFL an den Polizeikosten, vor allem bei Hochrisikospielen. Jedoch legt die DFL Revision gegen das Urteil ein.

Bei normalen Bundesligapartien, wie zum Beispiel Bremen gegen Mainz benötigt man bis zu 250 Polizisten, die vor Ort für Ruhe sorgen. Jedoch benötigt man für Hochrisikospiele bis zu 1000 Polizisten, wie zum Beispiel in der Partie Hamburg-Bremen. Das sind dann bis zu 10 000 Arbeitsstunden, deren Kosten die Stadt tragen muss. Das kostet das Bundesland Bremen über 400 000 €, die das Bundesland sonst auch in andere Zwecke wie Bildung oder Straßenausbau investieren könnte.

Das Bundesland Bremen wollte diese hohen Kosten nicht mehr länger tragen und ist deshalb vors Gericht gezogen mit dem Argument, dass das Geld der Steuerzahler in anderen Bereichen zu investieren. Außerdem verdient die DFL an der Durchführung der Liga so viel, dass sie die Kosten für ihre Fans selber stemmen können. Jedoch wurde die Beschwerde abgelehnt und die DFL musste sich an den Kosten nicht beteiligen. Jedoch ging das Bundesland Bremen in Berufung vors Oberverwaltungsgericht (OVB) – mit Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sich die DFL ab sofort an den Mehrkosten für Hochrisikospiele beteiligen muss. Dieses Urteil will jedoch der DFB nicht akzeptieren und ist in Revision gegangen mit der Begründung, dass der Staat für die Sicherheit und Ordnung ihrer Bürger zuständig sei.

Der Ausgang bleibt jedoch noch offen.

Aber wie sieht’s im Ausland aus?

In Spanien und England zum Beispiel muss die Liga für die Sicherheit innerhalb des Stadions sorgen, d.h., dass sie die Kosten für Polizisten, Ordner, … aufkommen muss. Den Rest der Kosten trägt dann die Stadt oder die jeweilige Provinz.

In Frankreich muss der Verein für jeden Polizisten im Einsatz etwa 20€ bezahlen, was jedoch nur einen Bruchteil der Kosten überdeckt.

Von Thibaut und Raphaël, 5.A