Das 5. Jahr A
Das 5. Jahr A
Die beiden letzten Jahre werden Bestimmungsstufe genannt.
Die Anzahl der Pflichtstunden nimmt ab, die Anzahl der Wahlfächerstunden nimmt zu.
Haben
Schüler und Eltern sich für ein Stundenraster entschieden, muss dieses
über die beiden letzten Jahre bis zum Abitur beibehalten werden. Nach
dem 1. November des 5.Jahres darf der Schüler seine Fächerkombination
nicht mehr ändern
1. Pflichtfächer
- Religion: 2 Std
- Sport: 2 oder 0 Std
- Französisch: 4 Std
- Geschichte: 2 oder 0 Std
- Erdkunde: 1 Std
= 11 / 9 / 7 Std
2. Grundwahlfächer
Übersicht: Stundenraster 5.+ 6. Jahr A
Bitte klicken Sie die entsprechende Rubrik an.
3. Ergänzungen
- Mathematik (2) nur zusätzlich zu Mathematik 7 möglich
- Französisch (2)
- Ästhetik (1)
- Tagesgeschehen (1)
- Informatik A (1) Grundkurs und gebräuchliche Anwendersoftware
- Informatik C (1) Programmieren (für Fortgeschrittene)
4. Gewünschte Stundenzahl:
(Maximum 36 Stunden)
5. Das Stundenraster
Die Entscheidung des Klassenrates nach dem 5. Mittelschuljahr
Am Ende des 5. Jahres erhält der Schüler vom Klassenrat wiederum eine Orientierungsbescheinigung, entsprechend seinen Leistungen.
Hier entscheidet der Klassenrat ob der Schüler eine OA oder OC -Orientierung erhält. Die OB-Orientierung entfällt, da der Schüler laut Gesetz zwischen dem 5. und 6. Jahr die Studienrichtung nicht wechseln darf.