Das 5. und 6. Mittelschuljahr : Übergangsabteilung (11. und 12. Klasse): allgemeine Bestimmungen

Die beiden (drei in der QB) letzten Jahre, das fünfte und sechste (und siebente) Jahr, werden
Bestimmungsstufe genannt. Der name ist Programm. Durch die Entscheidung für Grund- und Ergänzungswahlfächer legt der/die Studierende einen ersten Grundstein für ein eventuelles Weiterstudium oder die berufliche Bestimmung. Entsprechend nimmt die Anzahl der Pflichtstunden ab, die Anzahl der Wahlfächerstunden nimmt zu.
Haben Schüler und Eltern sich zu Beginn des fünften Jahres für ein Stundenraster
entschieden,
muss dieses über die beiden letzten Jahre bis zum Abitur
beibehalten werden. Nach dem 1. November des 5. Jahres darf der Schüler
seine Fächerkombination nicht mehr ändern bis zum Abitur.
Nähere Informationen über einzelne Stundenraster
der beiden letzten Jahre der Mittelschule erhalten Sie, indem Sie die
folgenden Links anklicken. Für weitere Details klicken Sie dann auf das
jeweilige Grundwahlfach.