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Das 5. und 6. Mittelschuljahr : Übergangsabteilung (11. und 12. Klasse): allgemeine Bestimmungen




Die beiden (drei in der QB) letzten Jahre, das fünfte und sechste (und siebente) Jahr,  werden Bestimmungsstufe genannt. Der name ist Programm. Durch die Entscheidung für Grund- und Ergänzungswahlfächer legt der/die Studierende einen ersten Grundstein für ein eventuelles Weiterstudium oder die berufliche Bestimmung. Entsprechend nimmt die Anzahl der Pflichtstunden ab, die Anzahl der Wahlfächerstunden nimmt zu.
Haben Schüler und Eltern sich zu Beginn des fünften Jahres für ein Stundenraster entschieden, muss dieses über die beiden letzten Jahre bis zum Abitur beibehalten werden. Nach dem 1. November des 5. Jahres darf der Schüler seine Fächerkombination nicht mehr ändern bis zum Abitur.

Nähere Informationen über einzelne Stundenraster der beiden letzten Jahre der Mittelschule erhalten Sie, indem Sie die folgenden Links anklicken. Für weitere Details klicken Sie dann auf das jeweilige Grundwahlfach.

5. und 6. Jahr Allgemeinbildender Unterricht
(A-Klassen)
5. und 6. Jahr Technischer Übergang (EM)
5. und 6. Jahr Technische Qualifikation (TQ)
5. und 6. Jahr Berufliche Abteilung (QB)
 
Das 7. Mittelschuljahr in der QB